Fort- und Weiterbildung der Rechtsanwälte und MitarbeiterGute anwaltliche Beratung bedarf zunehmender Fort- und Weiterbildung. Diese gibt Aufschlussüber die Schwerpunktbildung der täglichen Arbeit des Anwalts in der Praxis.Rechtsanwälte unterliegen einer gesetzlichen Pflicht zur Fortbildung. § 43a Abs.6 derBundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) bestimmt:“Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.”Fachanwälte unterliegen darüber hinaus der Verpflichtung nach § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO):
“Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich anmindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. DieGesamtdauer der Fortbildung darf 10 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist derRechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.”Um unserem Anspruch einer fundierten und kompetenten Rechtsberatung gerecht zu werden,nehmen wir regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil (siehe Fortbildungslisten).Dies gilt auch für unsere Mitarbeiter. Auch diese nehmen mindestens einmal jährlich an einerexternen Fortbildungsveranstaltung teil. Dies ist im Übrigen auch eine Voraussetzung unsererZertifizierung nach DIN ISO 9001:2008.Nur durch ständige Fort- und Weiterbildung lässt sich die hohe Qualität unserer anwaltlichenRechtsberatung auf Dauer sicherstellen.