Allgemeines Vertragsrecht
Privatpersonen und Unternehmer regeln zahlreiche Angelegenheiten mittels vertraglicher
Vereinbarungen. Verträge können mündlich, durch Ausfüllen von Bestellformularen, per Internet
oder als schriftliche Regelwerke zustande kommen.
Spezielle gesetzliche Regelungen (z. B. das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen)
grenzen die Möglichkeit freier Vereinbarungen ein. Die Folge sind erhebliche Risiken, ob Ansprüche
auf Vertragserfüllung und Schadenersatz tatsächlich durchsetzbar sind.
Wir entwerfen und prüfen Ihre Verträge und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl
von Verträgen und sind Ihnen auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.
Arbeitsrecht
Wir beraten und betreuen Personen und Unternehmen auf allen Gebieten des Arbeits- und
sonstigen Dienstrechts. Vom Abschluss des Arbeitsvertrages über die Durchführung des
Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung reichen die denkbaren Problemfelder, die von uns
bearbeitet werden.
Fragen im Zusammenhang mit der Kündigung oder einvernehmlichen Beendigung des
Arbeitsverhältnisses spielen eine besondere Rolle. Wir beraten Sie vor einer Kündigung, handeln
interessengerechte Aufhebungsverträge aus oder vertreten Sie im Kündigungsschutzverfahren vor
Gericht.
Ehe- und Familienrecht
Das Ehe- und Familienrecht besteht aus der Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Recht der Ehe
und Verwandtschaft regeln. Es ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und ordnet die Rechtsbeziehungen
der Familienmitglieder untereinander und zu Dritten. Ein Großteil der familienrechtlichen Normen
findet sich im 4. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297-1921BGB). Der Begriff der Familie
selbst wird im Bürgerlichen Gesetzbuch allerdings nicht definiert.
Das Familienrecht umfasst aber auch das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung,
Vormundschaft und Lebenspartnerschaft. Die Lebenspartnerschaft ist außerhalb des Bürgerlichen
Gesetzbuchs im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Wichtige Bereiche des Ehe- und
Familienrechts sind das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und Vorschriften zum
Unterhalt und Versorgungsausgleich nach Scheidung bzw. Auflösung der Lebenspartnerschaft.
Insbesondere im Bereich des Unterhaltsrechts gibt es nach der Reform des Unterhaltsrechts im Jahr
2008 zahlreiche Neuerungen, die vor allem die Rechte der Kinder stärken sollen.
Wir vertreten Sie bei Scheidungen, Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt),
Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsregelungen, Zugewinn, Hausrat, Zuweisung der
Ehewohnung bzw. Grundstücke.
Schon vor einer Trauung empfehlen wir, sich über die rechtlichen Konsequenzen der Eheschließung
beraten zu lassen.
Wir beraten Sie ferner bei der Gestaltung von Vereinbarungen bei der Gründung oder Auflösung einer
nicht ehelichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft.
Da das Ehe- und Familienrecht ein sehr sensibles, mit Emotionen belastetes Rechtsgebiet darstellt,
loten wir zunächst alle Möglichkeiten aus, gütliche, wirtschaftlich vertretbare Lösungen zu finden.
Entscheidend ist der Blick auf das Ganze, da sich oftmals einzelne Bereiche wechselseitig in
erheblichem Umfang beeinflussen und es nicht ausreicht, isoliert einzelne Fragen der Trennung und
Scheidung zu behandeln.
Erbrecht
Das von uns bearbeitete Erbrecht umfasst u. a. Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, dem
Pflichtteilsrecht, der gewillkürten Erbfolge, den Gestaltungsmöglichkeiten letztwilliger Verfügungen,
lebzeitige Verfügungen des Erblassers, Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten und dem
Ausschluss der Erbfolge.
Schadenersatz/Schmerzensgeld
Schadenersatz ist der Ausgleich des Schadens, den jemand durch Verschulden eines Anderen
erlitten hat. Bei Personenschäden kann ein Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld bestehen.
Bei der Geltendmachung oder der Abwehr von Schadenersatzansprüchen beraten wir Sie und prüfen
Ihre Rechte.
Strafrecht / Jugendstrafrecht
Wir vertreten unsere Mandanten im Bereich des Straf- und Jugendstrafrechts und stehen dem
Betroffenen in jedem Stadium eines Strafverfahrens zur Seite. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die
Verteidigung von Beginn eines Straf- bzw. Ermittlungsverfahrens bis hin zu einer möglichen
Hauptverhandlung und Berufung. Für einen Betroffenen empfiehlt es sich grundsätzlich, sich im Fall
einer polizeilichen oder staatsanwaltlichen Ermittlung möglichst rechtzeitig mit einem Verteidiger in
Verbindung zu setzen, denn je eher der Verteidiger beauftragt wird, desto größer sind die
Möglichkeiten den Betroffenen vom Vorwurf einer Straftat, durch den der weitere Lebensweg ganz
entscheidend verändert werden kann, zu befreien. Mit Beauftragung des Verteidigers kann dieser
Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und rechtzeitig die erforderlichen Anträge stellen. Durch die
direkte und rechtzeitige Kontaktaufnahme des Verteidigers mit den zuständigen
Strafverfolgungsbehörden bieten sich zudem Möglichkeiten auf die Einstellung eines Verfahrens
hinzuwirken, ohne dass eine für den Betroffenen zumeist sehr belastende Hauptverhandlung
durchgeführt werden muss.
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeldverfahren
Die Rechtsfolgen einer verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeit (z.B. eine
Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Missachtung der Vorfahrt etc.) können für den
Betroffenen erhebliche Folgen haben. Neben einer Geldbuße kann es zu einem Fahrverbot, zur
Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg oder zur Entziehung der
Fahrerlaubnis kommen.
Das Bußgeldverfahren beginnt mit der Übersendung eines Anhörungsbogens. Wir beantragen für
Sie Akteneinsicht und prüfen, ob das bisherige Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist (z.B.
Gültigkeit des Eichscheins, Qualifikationsnachweise der eingesetzten Mitarbeiter,
Verfolgungsverjährung etc.) und wie Sie sich mit Erfolg gegen einen Bußgeldbescheid verteidigen
können. In keinem Fall sollte abgewartet werden, bis der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft. Sollte
die Verwaltungsbehörde sodann einen Bußgeldbescheid erlassen, legen wir für Sie Einspruch ein.
Sollte die Behörde dem Einspruch nicht abhelfen, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft
abgegeben. Wenn diese nicht abhilft, wird der Vorgang dem Amtsgericht zur Verhandlung vorgelegt.
Wir vertreten Sie auch in der Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht, nach Absprache auch
bundesweit. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesem Rechtsgebiet können wir durch
frühzeitige Kontaktaufnahme sehr häufig erreichen, dass z.B. ein Fahrverbot aufgehoben und die
Geldbuße entsprechend erhöht wird.
Verkehrsrecht
Wir vertreten Mandanten bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und
Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen gegen andere Unfallbeteiligte und deren
Haftpflichtversicherungen. Wichtig: Wenn der Gegner den Unfall verursacht hat, ist dessen
Haftpflichtversicherung auch zur Übernahme der gegnerischen Anwaltskosten verpflichtet.
Wegen alkoholisiertem Autofahrens kann ein Fahrverbot oder ein Entzug der Fahrerlaubnis verhängt
werden. Bei der MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung) muss der Autofahrer dann
nachweisen, dass er zukünftig nicht mehr unter Alkoholeinfluss fahren wird. In der Praxis kommt oft
die Anordnung der Beibringung eines solchen Gutachtens gem. § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung
(FEV) vor, wenn jemand ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6
Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt hat. Wir beraten Sie in
juristischer Hinsicht. Zur Vorbereitung auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU, im
Volksmund auch Idiotentest genannt), empfehlen wir Ihnen: Blaues Krokodil e.V., Dr. Andreas Herter.
Ferner vertreten wir Mandanten im Rahmen von Anhörungs -/ Widerspruchsverfahren bzw.
gerichtlichen Verfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheiden bzw. im Rahmen der
Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.
Sonstiges (Inkasso, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung)
Neben den auf unseren Webseiten erwähnten Rechtsgebieten stehen wir Ihnen
selbstverständlich ebenso beim Inkasso/Mahnwesen/Zwangsvollstreckung wie bei allen
weiteren rechtlichen Fragen und Problemen hilfreich zur Seite. Sollte dabei im Einzelfall einmal
ein nicht zu unserem breiten Leistungsspektrum gehöriges Rechtsgebiet betroffen sein, verfügen
wir über zahlreiche kompetente Ansprechpartner.
Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester
Standort Hannover
| Hohenzollernstr. 5
| 30161 Hannover
| Tel: 0511 - 51 52 52 60
| Fax: 05108 - 913 57-12
Standort Gehrden
| Alte Str. 3
| 30989 Gehrden/Han.
| Tel: 05108 - 913 57-10
| Fax: 05108 - 913 57-12
Standort Bad Nenndorf
| Parkstr. 6
| 31542 Bad Nenndorf
| Tel: 05723 - 91 62-59
| Fax: 05108 - 913 57-12
Mobilnummer: 0173 - 7102665
Kaufrecht
Wir beraten Sie umfassend zu Fragen der AGB Kontrolle,
des Gewährleistungsrechtes
(Nachbesserung, Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag)
und der Vertragsgestaltung.