Preidel.Burmester, Anwaltskanzlei in Gehrden

Herzlich willkommen

auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester Rechtsanwälte & Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwälte für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Familienrecht Unser Ziel ist es, Ihnen bei der Lösung von Rechtsproblemen zur Seite zu stehen und Ihre Interessen, auch bundesweit, schnell und unbürokratisch durchzusetzen. Wir gewährleisten Qualität, Zuverlässigkeit und eine individuelle Betreuung. Informieren Sie sich auf unseren Internetseiten über die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne persönlich zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Sie in unserer Kanzlei begrüßen zu dürfen.
DAV Fortbildungsbescheinigung
Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester Standort Hannover | Hohenzollernstr. 5 | 30161 Hannover | Tel: 0511 - 51 52 52 60 | Fax: 05108 - 913 57-12 Standort Gehrden | Alte Str. 3 | 30989 Gehrden/Han. | Tel: 05108 - 913 57-10 | Fax: 05108 - 913 57-12 Standort Bad Nenndorf | Parkstr. 6 | 31542 Bad Nenndorf | Tel: 05723 - 91 62-59 | Fax: 05108 - 913 57-12 Mobilnummer: 0173 - 7102665

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auf der Website der Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester Rechtsanwälte & Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwälte für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Familienrecht Unser Ziel ist es, Ihnen bei der Lösung von Rechtsproblemen zur Seite zu stehen und Ihre Interessen, auch bundesweit, schnell und unbürokratisch durchzusetzen. Wir gewährleisten Qualität, Zuverlässigkeit und eine individuelle Betreuung. Informieren Sie sich auf unseren Internetseiten über die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei.
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Frank Preidel Rechtsanwalt und Mediator Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein Stellv. Mitglied des Fachausschusses Arbeitsrecht der RAK Celle
Christine Burmester Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht
Jörg Tovar Rechtsanwalt
Allgemeines Vertragsrecht Arbeitsrecht Ehe- und Familienrecht Erbrecht Kaufrecht Schadenersatz / Schmerzensgeld Strafrecht / Jugendstrafrecht Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeldverfahren Verkehrsrecht Sonstiges (Inkasso, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung)
Wir haben seit 2009 für die Struktur und die Arbeitsabläufe in allen unseren Standorten erfolgreich ein Qualitätsmanagement eingeführt und sind hierfür nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Die Zertifikat-Registrier-Nummer lautet: 91019768/1. Diese Zertifizierung garantiert die Einhaltung wichtiger Kriterien hinsichtlich der Kanzleiführung, Organisation, Serviceleistung, Mandantenorientierung sowie die Fortbildung der Anwälte und unserer Mitarbeiter. Unsere Kanzlei nutzt alle Möglichkeiten der modernen Kommunikationstechnologie und ist Mitglied in verschiedenen bundesweiten Kooperationen von Rechtsanwaltskanzleien. Dies ermöglicht die unkomplizierte Bearbeitung auch von Mandaten, die sich außerhalb unserer Standorte in Gehrden, Hannover und Bad Nenndorf abspielen. Fühlen Sie sich daher als Mandant unserer Kanzlei willkommen, unabhängig davon, wo Sie ansässig sind. Gerne informieren wie Sie näher über das Qualitätsmanagementsystem, die Zertifizierung und unser Selbstverständnis als Dienstleister für unsere Mandanten.
Allgemeines Die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf, sind durch ein Parlamentsgesetz detailliert geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist am 01.07.2004 in Kraft getreten und hat die frühere Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst. Was kostet ein Beratungsgespräch bzw. eine einmalige Beratung? Eine Erstberatung beim Anwalt kostet unabhängig vom Streitwert für eine Einzelperson (Verbraucher) maximal 190,00 Euro zzgl. eventueller Nebenkosten und Umsatzsteuer. Als Erstberatung gilt auch eine telefonische Anfrage, um die Erfolgsaussichten eines bevorstehenden oder beabsichtigten Rechtsstreites zu erfragen. Sobald sich allerdings an dieses Gespräch ein Telefonat anschließt oder ein Schreiben verfasst wird, wird die Gebühr nach der Gebührentabelle fällig. Gesetzliche Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) Nur wenn vorher keine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde, muss sich der Anwalt zwingend bei seiner Rechtsanwaltsgebührenrechnung an die gesetzlichen Vorschriften des RVG halten. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert. Entscheidend ist, welchen Wert der Gegenstand hat, über den gestritten wird. Der Geschädigte verlangt z. B. nach einem Verkehrsunfall von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 6.000 €. Der Streitwert beträgt 6.000 €. Bei einer mietrechtlichen Streitigkeit ist der Streitwert die Miete für die Zeit, über die gestritten wird, höchstens jedoch der Mietzins für ein Jahr. Bei Kündigungsschutzprozessen beträgt der Streitwert maximal drei Brutto-Monatsgehälter. Hierzu ein Beispiel: Einem Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von 1.500 € wird gekündigt. Er erachtet die Kündigung für sozial ungerechtfertigt und erhebt durch seinen Anwalt Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht. In der Güteverhandlung schließen die Parteien einen Vergleich. Der Arbeitnehmer scheidet gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Betrieb aus. Der Streitwert beträgt drei Monatsgehälter, also 4.500 €. Es sind folgende Anwaltsgebühren entstanden:
Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer obsiegt hätte, könnte er in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht von seinem Arbeitgeber nicht die Erstattung seiner Anwaltskosten verlangen. Dies bestimmt § 12a Arbeitsgerichtsgesetz. Jeder Arbeitnehmer sollte daher eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Häufigste Gebührentatbestände im Zivilrecht sind die Geschäfts-, Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr. In Strafsachen entstehen immer die Grundgebühr für das erste Einarbeiten in den Sachverhalt, ferner jeweils eine Verfahrens- und ggf. eine Terminsgebühr im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen Verfahren. In Bußgeldangelegenheiten sind die Gebühren den Vorschriften im Strafverfahren nachgebildet. Es können die Grundgebühr, die Gebühr für die Tätigkeit im Verwaltungsverfahren, die Gebühr für die Verteidigung vor Gericht sowie weitere Gebühren für eventuelle Einzeltätigkeiten anfallen. Hierzu ein Beispiel: Ein Autofahrer ist wegen einer innerorts begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h mit einer Geldbuße von 100 Euro, 3 Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot belangt worden. Nach Erhalt des Bußgeldbescheides wird ein Rechtsanwalt beauftragt, der Einspruch einlegt. Das Gericht verurteilt den Autofahrer im Termin der Hauptverhandlung zu einer Sanktion, die der im Bußgeldbescheid entspricht. Es sind folgende Anwaltsgebühren entstanden:
In Bußgeldangelegenheiten hat der Anwalt ein weites Ermessen in der Auswahl des Gebührensatzes. In dem o.a. Beispiel ist der Mittelwert des Gebührensatzes zu Grunde gelegt. Gebührenvereinbarung Grundsätzlich sollte vor der Aufnahme der Tätigkeit des Anwaltes über die Gebühren gesprochen werden. Im außergerichtlichen Bereich sind Honorarvereinbarungen möglich und häufig auch sinnvoll. Dabei können Honorarvereinbarungen fast jeden denkbaren Inhalt haben. In der Praxis bewährt haben sich sowohl Pauschalhonorare als auch Zeithonorare auf Stundensatzbasis. Wenn Sie Interesse an einer Honorarvereinbarung haben, dann sprechen Sie uns bitte vor Übertragung des Mandates an. Sollte keine Honorarvereinbarung getroffen worden sein, wird das Mandat nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) übertragen. Beratungshilfe Sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, unterstützt Sie der Staat bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Grundsätzlich wird Beratungshilfe gewährt, wenn eine Person nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen, keine andere Möglichkeit der Rechtsinformation besteht und das Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist. Den für die Beratung beim Anwalt erforderlichen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichtes. Die Beratung bei dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl kostet lediglich eine Zuzahlung in Höhe von 15,00 Euro. Verfahrenskostenhilfe (VKH) Verfahrenskostenhilfe soll es Bürgern, die sich die Anwalts- und Gerichtskosten nicht leisten können ermöglichen, ihr Recht zu bekommen. Wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird, übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Sie können so kostenlos einen Rechtsstreit führen. Sollten Sie den Rechtsstreit jedoch verlieren, haben Sie die Anwaltskosten der Gegenseite selber zu tragen. In einem eigenen Verfahren wird vom Gericht entschieden, ob Ihnen VKH bewilligt wird. Dies setzt zweierlei voraus: Eigenes Einkommen und Vermögen liegen unterhalb bestimmter Grenzen. Das zuständige Gericht nimmt eine Vorprüfung der Erfolgsaussichten der Klage vor. Wenn beide Voraussetzungen vom Gericht bejaht werden, erlässt es einen Beschluss, der VKH zuspricht. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Berechtigten nachträglich ändern, kann es sein, dass die gezahlte Verfahrenskostenhilfe ganz oder teilweise in Raten zurück zu erstatten ist. Rechtsschutzversicherung Eine Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Fällen weiter. Sofern die Versicherung in Ihrer Angelegenheit eine Deckungszusage erteilt hat, werden von dieser nicht nur die anwaltliche Vergütung (ggf. unter Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung) übernommen, sondern auch die Gerichts- und sonstigen Verfahrenskosten (Sachverständigenkosten, Zeugenentschädigung etc.) und im Unterliegensfalle auch die Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Oft sind allerdings in einer Rechtsschutzversicherung nicht alle Rechtsgebiete enthalten. Miet- und Grundstücksrecht sowie Arbeitsrecht müssen häufig als Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Wenn die Rechtsschutzversicherung erst vor kurzem abgeschlossen wurde, muss der Versicherungsnehmer meist eine Wartezeit von drei Monaten in Kauf nehmen, bevor er sich anwaltlich beraten lassen kann. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, holen wir bei Ihrer Versicherung die Deckungszusage ein und führen die weitere Korrespondenz mit ihr. Eine Beurteilung Ihres Falles sowie die für Sie günstigste Abrechnungsart werden wir mit Ihnen während der Erstberatung erörtern.
Jobs/Karriere Als expandierende Kanzlei mit Zweigstellen in Hannover und Bad Nenndorf bieten wir Ihnen durch unser breites Spektrum vielfältige Möglichkeiten für Ihre berufliche Entwicklung. Unser Erfolg beruht auf den Fähigkeiten und dem Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um ihn zu bewahren und weiter auszubauen, sind wir an Bewerbungen überdurchschnittlich qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interessiert. Aktuelle Stellenangebote: Wir suchen: I. Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) in Vollzeit Wir suchen engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verstärkung unseres versierten Teams für den Standort in Gehrden. Die ausführliche Stellenanzeige können Sie sich hier herunterladen: Stellenanzeige Juli 2022 II. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Vollzeit Wir suchen zur Verstärkung unseres versierten Teams für den Standort Gehrden eine/-n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, gerne zum Schwerpunktthema Arbeits- und Verkehrsrecht. III. Rechtsreferendar/Rechtsreferendarin für die Anwalts- bzw. Wahlstation Wir bieten Referendaren/Referendarinnen die Möglichkeit, ihre Anwalts- bzw. Wahlstation in einem jungen Team und das den professionellen Anforderungen entsprechenden Arbeitsumfeld zu absolvieren. Bei Interesse richten Sie Ihre Kurzbewerbung per E-Mail bitte an: Rechtsanwalt Frank Preidel ra-preidel@kanzlei-pb.de Alte Str. 3 30989 Gehrden Tel.: 05108/913 57-10
Hinweis zur Nutzung unserer Online-Rechtsberatung Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Fragen schnell und bequem durch unsere qualifizierten Rechtsanwälte beantworten zu lassen. Das Internet wird den Gang zum Anwalt nicht ersetzen, stellt aber eine Alternative dar. Mit unserer Online-Rechtsberatung sind Sie unabhängig von Öffnungszeiten. Schildern Sie uns Ihr Rechtsproblem möglichst genau und fügen gegebenenfalls Anlagen bei. Wir beurteilen anhand des geschilderten Sachverhaltes, ob sich Ihre Anfrage für eine Online-Rechtsberatung eignet. Falls sich Ihre Anfrage für eine Online-Rechtsberatung eignet, erhalten Sie ein kostenloses Honorarangebot und können frei wählen, ob Sie dieses Angebot annehmen wollen. Vorher entstehen für Sie keine Kosten. Erst wenn Sie unser Angebot annehmen, kommt ein Vertrag zustande. Die Gebühr für die Erstberatung berechnet sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wird, darf der Rechtsanwalt für seine Leistung maximal 250,00 Euro, für die Erstberatung eines Verbrauchers höchstens 190,00 Euro netto zzgl. 19 % USt. verlangen. Ohne Angabe Ihrer vollständigen Adresse, die wir zur Rechnungsstellung benötigen, kann keine Online-Rechtsberatung erfolgen. Alle Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Komplexe Anfragen oder Anfragen mit umfangreichen Anlagen eignen sich meist nicht für eine Online-Rechtsberatung. In diesem Fall empfehlen wir eine telefonische Rechtsberatung. Weitere Informationen zum Beratungsvertrag lesen Sie bitte in unseren Geschäftsbedingungen in der PC-Browser-Variante. Dort finden Sie ebenfalls das Online-Formular.
Formulare wie Mandanten-Aufnahmebogen, Vollmachten, Schweigepflichtsentbindung u. v. m. können Sie sich in der PC-Browser-Variante herunterladen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall richtig zu beziffern und durchzusetzen. Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, faxen oder mailen Sie uns bitte den 'Fragebogen Verkehrsunfall' sowie eine 'Vollmachtsurkunde' und bei Personenschäden die 'Schweigepflichtentbindungserklärung' zurück. Diese Formulare können Sie sich in der PC-Browser-Variante herunterladen.
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Standort Hannover
Standort Hannover Hohenzollernstr. 5 30161 Hannover Telefon: 0511 51 52 52 60 Zentralfax: 05108 913 57-12 Mobilnummer: 0173 - 7102665 E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de
Standort Bad Nenndorf
Standort Bad Nenndorf Parkstr. 6 31542 Bad Nenndorf Telefon: 05723 91 62-59 Zentralfax: 05108 913 57-12 Mobilnummer: 0173 - 7102665 E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de
Standort Gehrden Alte Str. 3 30989 Gehrden Telefon: 05108 913 57-10 Zentralfax: 05108 913 57-12 Mobilnummer: 0173 - 7102665 E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de
Standorte
In unseren Kanzleiräumen präsentieren wir in regelmäßigen Abständen Bilder verschiedener Künstler. Wir bieten Künstlern die Möglichkeit, ihre Bilder/Werke in unserer Kanzlei auszustellen. Vernissagen sind nach Absprache ebenfalls möglich. Wenn Sie Interesse haben, Ihre Bilder/Werke bei uns auszustellen, nehmen Sie bitte unverbindlich Kontakt (ra-preidel@kanzlei-pb.de) zu uns auf. Fotos/Abbildungen Ihrer Bilder/Werke können Sie uns gern vorab per E-Mail zur Ansicht übersenden.
Bisher waren folgende Künstler bei uns zu sehen:
Kunst / Ausstellungen
Datenschutzerklärung der Kanzlei Preidel . Burmester Nachfolgend stellen wir Ihnen die Umstände dar und geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten durch unsere Rechtsanwaltskanzlei. Wir verweisen hierbei auf Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Datenschutz. 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden? Verantwortliche Stelle ist: Kanzlei Preidel . Burmester Alte Straße 3 30989 Gehrden Telefon: 05108 / 913 57 - 10 Telefax: 05108 / 913 57 - 12 E-Mail-Adresse: kanzlei-pb@t-online.de Aufgrund der Betriebsgröße ist ein Datenschutzbeauftragter nicht erforderlich 2. Datenerhebung- und Nutzung Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Mandanten oder anderen Auftraggebern (z.B. IT- Dienstleistern oder sonstigen Dienstleistern, die wir zur Erfüllung unserer Aufgaben heranziehen) erhalten. Weiter verarbeiten wir – wenn und soweit das für die Erbringung unserer anwaltlichen Leistungen erforderlich ist – personenbezogene Daten, die wir von Dritten zulässigerweise (z. B. zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben. Hierzu gehören u.a.: - Versicherungen, auch Rechtsschutzversicherungen - Gerichte einschließlich der Geschäftsstellen und sonstiger Verwaltung Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Medien, Internet; Registrare (z.B. DPMA)) zulässigerweise beziehen und verarbeiten dürfen, oder die uns im Rahmen der Durchführung unseres Anwaltsauftrags von Dritten (z.B. Anspruchsgegnern, Behörden, Versicherern, Krankenhäusern, Rechtsanwälten) im Rahmen des anwaltlichen Schriftverkehrs übermittelt werden. Personenbezogene Daten bei der Stammdateneröffnung, im Zuge der Beauftragung und deren Abwicklung können sein: Name, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum/ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschäftsfähigkeit, Wohnstatus (Miete/Eigentum), Sozial-versicherungsdaten, Gesundheitsdaten (einschließlich sozialrechtlich relevante Daten), Kontodaten, Zahlungsverkehrsdaten, Lebens- und Rentenversicherungsdaten, Erwerbs-, Berufs- unfähigkeits- und Pflegeversicherungsdaten, private und öffentliche Krankenversicherungsdaten, Versicherungsnummern, Informationen aus anwaltlichem Schriftverkehr mit Dritten.   Digitale Services (z.B. DREBIS) Beim Einsatz digitaler Prozesse zur Durchführung des anwaltlichen Auftrags, z.B. durch elektronischen Schriftverkehr mit Rechtsschutzversicherern, sonstigen Versicherern, Kranken-häusern, Behörden, kann es sich um Auftragsdatenverarbeitungen handeln, für die wir Auftrags- datenverarbeitungsverträge mit den Auftragsdatenverarbeitern abschließen. a) Beim Besuch der Website Beim Aufrufen unserer Website www.kanzlei-pb.de werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert: - IP-Adresse des anfragenden Rechners, - Datum und Uhrzeit des Zugriffs, - Name und URL der abgerufenen Datei, - Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL), - verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers. Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet: - Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website, - Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website, - Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie - zu weiteren administrativen Zwecken. Die Schriftarten sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung.   b) Bei Nutzung unseres Kontaktformulars Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E- Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden. Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung. Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personen- bezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht c) Cookies Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware. In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten. Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sogenannte Session-Cookies ein, um zu erkennen, dass Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht. Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen. Zum anderen setzten wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht. Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich. Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.   3. Wofür wir Ihre Daten verarbeiten (Verarbeitungszweck/Rechtsgrundlage) Die vorbenannten, personenbezogenen Daten verarbeiten wir im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 3.1. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Artikel 6 Abs.1 b DSGVO) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erbringung und Abwicklung (einschließlich Abrechnung) anwaltlicher Dienstleistung im Rahmen der Durchführung unserer Verträge mit unseren Mandanten oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter kann ebenfalls zur Erbringung und Abwicklung anwaltlicher Dienstleistung im Rahmen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages erfolgen, soweit diese mit dem Dienstleistungsvertrag zwingend in Berührung kommen, z.B. personenbezogene Daten Sachverständiger, Zeugen, Ansprechpartner dritter Unternehmen oder Behörden usw. Die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter erfolgt im Übrigen zur Durchführung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen zu solchen Dritten, in der Regel Dienstleister oder Vertragspartner, bei den wir Betriebsmittel beziehen oder deren Leistungen wir zur Durchführung und Aufrechterhaltung der anwaltlichen Betriebstätigkeit in Anspruch nehmen; ausschließlich zur Anbahnung, Begründung oder Abwicklung des diesbezüglichen Vertragsverhältnisses. Der Zweck der Datenverarbeitung richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Er kann z.B. die mündliche oder schriftliche Beratung, die Erstellung von Verträgen, die behördliche oder gerichtliche Vertretung, die Behandlung und den Abschluss von Vergleichen betreffen. Er kann weiter die Durchführung und Abwicklung sonstiger Vertragsverhältnisse mit Dritten, deren Leistungen zum unternehmerischen Betrieb der anwaltlichen Tätigkeit in Anspruch genommen werden, betreffen. 3.2. Im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1f DSGVO) Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten. Beispiele: - Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten - Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs - Verhinderung von Straftaten - Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z. B. Zutrittskontrollen) - Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts - Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen und Produkten 3.3. Aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 a DSGVO) Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z. B. Weitergabe von Daten an Rechtsschutzversicherer, sonstige Versicherer, Krankenhäuser, Behörden) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Grundlage Ihrer Einwilligung gegeben. Eine von Ihnen erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Sie können auch solche Einwilligungserklärungen widerrufen, die vor der Geltung der EU- DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Ein solcher Widerruf wirkt allerdings ausschließlich für die Zukunft. Das heißt, dass die Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen, die vor einem solchen Widerruf erfolgt sind, vom Widerruf unberührt bleibt. 3.4. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Artikel 6 Abs.1 c DSGVO) oder Im öffentlichen Interesse (Artikel 6 Abs.1 e DSGVO) Zudem unterliegen wir als beratendes Unternehmen gegebenenfalls gesetzlichen Verpflichtungen (z.B. Geldwäschegesetz oder Steuergesetze). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören damit auch etwaige Kontroll- und Meldepflichten im gesetzlich erforderlichen und gebotenen Umfang. 4. Wer bekommt meine Daten? Innerhalb unserer Anwaltskanzlei erhalten alle Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die notwendigerweise mit der Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen betraut sind und mit diesen in Berührung kommen. Damit können solche Daten auch durch Dienstleister oder unseren Erfüllungsgehilfen verarbeitet werden, wenn und soweit dies den gesetzlichen Anforderungen an eine solche Verarbeitung genügt, und eine solche Verarbeitung erforderlich ist. Dabei ist bei der Weitergabe von Daten an Empfänger außerhalb unserer Anwaltskanzlei zu beachten, dass wir als Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit über alle auftragsbezogenen Informationen und Wertungen im Rahmen des Anwaltsvertrages verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen. Solche vertraulichen Informationen stehen damit unter einem besonderen gesetzlichen Schutz. Wir geben sie nur dann im erforderlichen Umfang weiter, wenn dies gesetzliche Bestimmungen zwingend vorschreiben, Sie rechtswirksam eingewilligt haben oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Einhaltung der anwaltlichen Vertraulichkeit sowie die Vorgaben der EU-Datenschutz- Grundverordnung/des Bundesdatenschutzgesetzes garantieren. Die nachfolgend dargestellten Empfänger personenbezogener Daten erhalten diese also im Fall des Anwaltsauftrages entweder nicht, oder nur unter den oben genannten, eingeschränkten Bedingungen. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein: - öffentliche Stellen und Institutionen, Rechtsschutzversicherungen, Krankenkassen, Krankenhäuser, Träger der Sozialversicherung, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, gesetzliche und private Rentenversicherer - Unterstützung/Wartung von EDV-/IT-Anwendungen, Archivierung. Belegbearbeitung, ggf. Erbringer von Telefondienstleistungen (Büroservice), Compliance-Services, Controlling, Datenvernichtung, Einkauf/Beschaffung, Forderungsbeitreibung, Kundenverwaltung, Marketing, Medientechnik, Meldewesen, Research, Risikocontrolling, Spesenabrechnung, Telefonie, Videolegitimation, Webseitenmanagement, Zahlungsverkehr. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie im Einzelfall Ihre rechtswirksame Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie uns von der Verpflichtung zur anwaltlichen Vertraulichkeit gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. 5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt? Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nur ausnahmsweise statt, soweit dies im Einzelfall zur Durchführung des anwaltlichen Auftrags wegen eines Auslandsbezugs zwingend notwendig ist und Sie uns eine rechtswirksame Einwilligung erteilt haben (oder gegebenenfalls im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung). Wenn und soweit wir Dienstleister in einem Drittstaat einsetzen, verpflichten wir diese zusätzlich zur schriftlichen Weisung durch die Vereinbarung der EU- Standardvertragsklauseln auf die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus. 6. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Hierbei kann es nach Art der vertraglichen Verpflichtung, z.B. bei Dauerschuldverhältnissen, erforderlich sein, für den gesamten Zeitraum des Dauerschuldverhältnisses oder eines gegebenenfalls sehr langwierigen, anwaltlich betriebenen Verfahrens, notwendig sein, die Daten über den gesamten Zeitraum des Vertragsverhältnisses zu speichern, so dass die Aufbewahrungsfrist erst mit der Beendigung eines solchen langdauernden Vertragsverhältnisses beginnt. Wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich sind, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre - gegebenenfalls befristete - Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken erforderlich: - Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), ggf. Geldwäschegesetz, und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. - Erhaltung von Beweismitteln und Dokumentation zur Abwehr von Haftung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Rahmen der Verjährungsvorschriften. Nach § 50 BRAO beträgt die Aufbewahrungsfrist anwaltlicher (auch elektronischer) Handakten 6 Jahre. Nach den §§196 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. 7. Welche Datenschutzrechte habe ich? Als betroffene Person (also als diejenige Person, deren Daten verarbeitet werden) haben Sie ein Recht auf - Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, - Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO - Löschung nach Artikel 17 DSGVO - Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO - Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO - Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO - Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m § 19 BDSG) Das Auskunftsrecht und das Löschungsrecht unterliegen allerdings den Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Hiermit besteht auch ein Auskunftsrecht nicht, wenn hierdurch Informationen offenbart werden würden, die der gesetzlichen, anwaltlichen Verschwiegenheit (Geheimhaltungspflicht) unterliegen. Eine uns erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten können Sie uns gegenüber jederzeit widerrufen. Dies betrifft auch Einwilligungserklärungen, die Sie uns vor der Geltung der EU-DSG-VO, also vor dem 25.05.2018, erteilt haben. Der Widerruf wirkt ausschließlich für die Zukunft. Er lässt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor dem Widerruf durch uns erfolgt ist, unberührt. Stand: V3 Datum: 27.04.2018
Datenschutz
Impressum
Frank Preidel - Rechtsanwalt, Mediator Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Verkehrsrecht Christine Burmester - Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Standort Hannover Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester Hohenzollernstr. 5 30161 Hannover Telefon: 0511 51 52 52 60 Zentralfax: 05108 913 57-12 Mobilnummer: 0173 - 7102665 E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de Internet: www.kanzlei-pb.de Standort Gehrden Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester Alte Str. 3 30989 Gehrden/Han. Telefon: 05108 913 57-10 Zentralfax: 05108 913 57-12 Mobilnummer: 0173 - 7102665 E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de Internet: www.kanzlei-pb.de Standort Bad Nenndorf Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester Parkstr. 6 31542 Bad Nenndorf Telefon: 05723 91 62-59 Zentralfax: 05108 913 57-12 Mobilnummer: 0173 - 7102665 E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de Internet: www.kanzlei-pb.de
Als Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland gehören wir der Bundesrechtsanwaltskammer an. Weiterhin sind wir Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle. Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: · Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) · Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) · Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) · Fachanwaltsordnung (FAO) · Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 5 TMG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung unserer Kanzlei lauten: Frank Preidel: Generali Versicherung, Kaistraße 13, 40221 Düsseldorf Christine Burmester: Zurich Versicherung, Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt
Letzte Aktualisierung der Website: 23.09.2024 Bearbeitung der Website: Doris Aschenbrenner © 2024 Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester, Gehrden
Hinweis auf EU-Streitschlichtung Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.
Außergerichtliche Streitschlichtung Die Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester ist gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen. Zuständig für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft Neue Grünstraße 17 10179 Berlin Webseite: www.s-d-r.org
Eine hohe juristische Fachkompetenz und die Individualität der Beratung sind für uns selbstverständlich. Um Ihnen jedoch in den Rechtsgebieten, welche durch uns selbst nicht abgedeckt werden, eine kompetente Beratung bieten zu können, arbeiten wir mit qualifizierten Kooperationspartnern zusammen, wie beispielsweise mit einer Notarin, Steuerberatern, Architekten, Bausachverständigen oder Ärzten. An unserem Standort in Bad Nenndorf kooperieren wir mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden, mit einer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Wertermittlung und mit einem Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz. Wir sind zudem Partnerkanzlei der APRAXA eG (www.apraxa.de). Die APRAXA eG mit Sitz in Regensburg wurde im Jahr 2003 als „Genossenschaft der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ gegründet. In ihr haben sich nahezu 700 mittelständische Anwaltskanzleien mit mehr als 2500 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland zusammengefunden, um ihre Leistung gemeinsam am Markt anzubieten. Dies eröffnet Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit, zu jedem Problem auf ein qualitativ hochwertiges Netz von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zurückzugreifen. Durch die Kooperation können wir die Vertretung unserer Mandanten vor Ort verbessern, indem wir bestimmten Qualitätsanforderungen der APRAXA eG genügen müssen und beispielsweise Zugriff auf eine der größten juristischen Datenbanken Deutschlands (beck- online) haben. Ferner haben wir die Möglichkeit, durch das Netzwerk der APRAXA eG unseren Mandanten bundesweit eine bestmögliche Vertretung zu organisieren, wenn Termine vor weit entfernten Gerichten wahrgenommen werden müssen. Dann können unsere Mandanten gewiss sein, dass der Kollege vor Ort den gleichen Qualitätsanforderungen genügt, wie dies bei uns der Fall ist. Wir wurden nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert und nehmen regelmäßig an Überwachungsaudits teil. Wir stehen Ihnen daher mit einem geprüften Qualitätsmanagement zuverlässig und kompetent zur Seite.
Die D.R.S. Deutsche Rechtanwalts Service GmbH ist ein Tochterunternehmen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG. Die ÖRAG-Gesellschaften sind Teil des starken Sparkassen-Finanzverbundes. Rund um die Uhr bieten qualifizierte Rechtsanwälte eine kompetente, telefonische Beratung zu rechtlichen Fragen. Mehr als 300 Kanzleien bilden ein flächendeckendes Netz, das sämtliche Rechtsgebiete abdeckt. Umfassende Qualitätsstandards sichern ein Optimum an Kompetenz und Kundenorientierung. Wir sind Partnerkanzlei der Deutschen Rechtsanwalts Service GmbH (www.drsinfo.de).
ADVOCARD zählt mit zu den führenden Rechtsschutz-Anbietern in Deutschland. Die grüne Rechtsschutz-Karte ist seit über 25 Jahren Markenzeichen und Garant für zuverlässigen Versicherungsschutz und unkomplizierte Schadenregulierung. ADVOCARD ist Partner des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit vielen Jahren arbeitet unsere Kanzlei mit der ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG zusammen, um den Kunden der ADVOCARD eine serviceorientierte rechtliche Betreuung auf qualitativ höchstem Niveau zu gewährleisten. Wir sind Partnerkanzlei im Rechtsanwaltsnetzwerk der ADVOCARD (www.advocard.de).
Seit über 25 Jahren bietet die GMP. als management-psychologische Unternehmensberatung ihren Kunden ganzheitliche und vielfältige Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Human Resources Managements an. Die GMP. ist überzeugt von der Idee, evidenzbasierte und psychologisch fundierte Konzepte der Entwicklung von Menschen auf das Verhalten von Führungskräften und Mitarbeitern anzuwenden, um dadurch zu einer nachhaltigen Verbesserung der Effektivität eines Unternehmens zu gelangen. Dabei steht die GMP. für eine praxisorientierte Ausrichtung mit durchgehend empirischer Fundierung. Ihren Kunden bietet die GMP. maßgeschneiderte, individualisierte Trainings- und Beratungsprodukte. Assessment-Verfahren und Coaching-Projekte runden das Angebot der GMP. ab. Insbesondere im Themenfeld Change Management gibt es zahlreiche Berührungspunkte unserer Dienstleistungen zu den Kompetenzen der GMP., mit der wir partnerschaftlich zusammen arbeiten. Wir sind Partnerkanzlei der GMP. (www.gmp-online.de).
Die Olaf Neidel Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG beschäftigt sich mit der Überprüfung von amtlichen Messungen im Straßenverkehr im Hinblick auf deren ordnungsgemäße Durchführung und vollständige Dokumentation im Sinne der Anforderungen an ein standardisiertes Messverfahren. Herr Olaf Neidel ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der IHK Potsdam für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im Straßenverkehr sowie Rotlichtüberwachungsanlagen. Herr Olaf Neidel verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Begutachtung von Messungen im Straßenverkehr. Hierunter fallen Messungen mit -Lichtschranken -Messung durch Nachfahren mit und ohne Videodokumentation -Radargeräten, -Rotlichtüberwachungsanlagen -stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie -Brückenabstands und Geschwindigkeitsmessungen. Darüber hinaus werden Unterlagen und Beweismittel daraufhin geprüft, ob bei der Messwertbildung Fehler ausgeschlossen werden können. Treten hier Schwachstellen auf, wird die Verwertbarkeit der Messung geprüft und erläutert. Mit dem Sachverständigenbüro Olaf Neidel besteht eine längjährige Zusammenarbeit.
Die Mecklenburgische Versicherung ist die älteste deutsche private Versicherungsgesellschaft mit überregionalem Geschäftsbetrieb und der älteste noch existierende Hagelversicherer der Welt. Seit über 125 Jahren steht die persönliche Beratung und Betreuung der Kunden vor Ort durch die Agenturen im Mittelpunkt. Die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bietet ein umfassendes Rechtsschutzpaket mit ausgezeichnetem Ruf. Seit vielen Jahren arbeitet unsere Kanzlei mit der Mecklenburgischen Rechtsschutzversicherung zusammen, um den Kunden der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe eine serviceorientierte Betreuung auf qualitativ höchstem Niveau zu gewährleisten. Wir sind Partnerkanzlei und Vertrauensanwälte der Mecklenburgischen Rechtsschutzversicherung (www.mecklenburgische.de/produkte/privat/rechtsschutz/)
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist Premium-Anbieter in Sachen Rechtsschutz. Dank eines vollständigen Leistungsspektrums in Sachen Recht und Service erhalten Kunden stets eine adäquate Lösung für ihr Problem – von Prävention über Rechtsschutz bis zur Mediation, von der Prozessfinanzierung bis zu Assistance-Leistungen. „ROLAND. Der Rechtsschutz-Versicherer“ ist die Leitidee, um dem Anspruch gerecht zu werden, dass ROLAND-Kunden die zufriedensten aller Rechtsschutz- Versicherten sind. Wir sind Partnerkanzlei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG (www.roland-rechtsschutz.de).
Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und zählt zu den drei weltweit führenden Rechtsschutzanbietern. Seit vielen Jahren ist unsere Kanzlei Kooperationspartner der ARAG.
Das Sachverständigenbüro Runge ist eines der größten unabhängigen Sachverständigenbüros für den Raum Hannover und Peine. Als unabhängige Sachverständige stellt das Büro sicher, dass ein enstandener Schaden am Pkw objektiv bewertet wird. Auch wird eine Wertermittlung ohne Fremdbeeinflussung durchgeführt, an allen Fabrikaten, wie auch Young- und Oldtimer. Schwerpunkte sind: -Schnelle und kompetente Schadenbegutachtung -Technische Beweissicherung -Feststellung von Motor- und Aggregatschäden -Begutachtung der Lackierung -Unfallschäden (inkl. Beweissicherung am Unfallort) -Ankauf, Verkauf und Übernahme nach Leasing -Ausarbeitung von Kostenvoranschlägen für Reparaturen -Überprüfung von Werkstattrechnungen Mit dem Sachverständigenbüro RUNGE besteht eine längjährige, sehr gute Zusammenarbeit.
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Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester Standort Hannover | Hohenzollernstr. 5 | 30161 Hannover | Tel: 0511 - 51 52 52 60 | Fax: 05108 - 913 57-12 Standort Gehrden | Alte Str. 3 | 30989 Gehrden/Han. | Tel: 05108 - 913 57-10 | Fax: 05108 - 913 57-12 Standort Bad Nenndorf | Parkstr. 6 | 31542 Bad Nenndorf | Tel: 05723 - 91 62-59 | Fax: 05108 - 913 57-12 Mobilnummer: 0173 - 7102665
Die Allianz Versicherung mit Sitz in München ist einer der größten Versicherer der Welt. Die Allianz bietet Rechtsschutzversicherungen für Privatpersonen und Gewerbetreibende an und überzeugt sowohl durch sehr gute Kundenorientierung als auch mit hervorragenden Leistungen. Seit vielen Jahren arbeitet unsere Kanzlei mit der Allianz Versicherung zusammen, um den Kunden der Allianz Rechtsschutz-Service GmbH eine serviceorientierte Betreuung auf qualitativ höchstem Niveau zu gewährleisten. Daher ist unsere Kanzlei 'PREMIUM KANZLEI' der Allianz Rechtsschutz-Service GmbH.
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Jana Büttner Rechtsanwältin (angest.)
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News
März 2024
Aufgrund seiner ausgewiesenen Fachexpertise im Arbeitsrecht wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frank Preidel von den Rechtsanwaltskammern Celle, Braunschweig und Oldenburg für die Dauer von 4 Jahren als ordentliches Mitglied in den Fachausschuss für Arbeitsrecht bestellt.
TV-Beitrag
ARD - Brisant (September 2024) Thema: Recht auf Abschalten (Right to disconnect): Ständige Erreichbarkeit, auch nach Feierabend? Wie ist die Rechtslage in Deutschland?