Herzlich willkommen
auf der Website der
Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester
Rechtsanwälte & Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwälte für Verkehrsrecht und
Fachanwältin für Familienrecht
Unser
Ziel
ist
es,
Ihnen
bei
der
Lösung
von
Rechtsproblemen
zur
Seite
zu
stehen
und
Ihre
Interessen,
auch
bundesweit,
schnell
und
unbürokratisch
durchzusetzen.
Wir
gewährleisten
Qualität,
Zuverlässigkeit
und
eine
individuelle
Betreuung.
Informieren
Sie
sich
auf
unseren
Internetseiten
über
die
Tätigkeitsschwerpunkte
unserer Kanzlei.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit
gerne persönlich zur Verfügung. Wir würden uns freuen, Sie in unserer
Kanzlei begrüßen zu dürfen.
Frank Preidel
Rechtsanwalt und Mediator
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Stellv. Mitglied des Fachausschusses Arbeitsrecht der RAK Celle
Christine Burmester
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Jörg Tovar
Rechtsanwalt
Allgemeines Vertragsrecht
Arbeitsrecht
Ehe- und Familienrecht
Erbrecht
Kaufrecht
Schadenersatz / Schmerzensgeld
Strafrecht / Jugendstrafrecht
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht / Bußgeldverfahren
Verkehrsrecht
Sonstiges (Inkasso, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung)
Wir
haben
seit
2009
für
die
Struktur
und
die
Arbeitsabläufe
in
allen
unseren
Standorten
erfolgreich
ein
Qualitätsmanagement
eingeführt
und
sind
hierfür
nach
ISO
9001:2015
zertifiziert.
Die
Zertifikat-Registrier-Nummer
lautet:
91019768/1.
Diese
Zertifizierung
garantiert
die
Einhaltung
wichtiger
Kriterien
hinsichtlich
der
Kanzleiführung,
Organisation,
Serviceleistung,
Mandantenorientierung
sowie die Fortbildung der Anwälte und unserer Mitarbeiter.
Unsere
Kanzlei
nutzt
alle
Möglichkeiten
der
modernen
Kommunikationstechnologie
und
ist
Mitglied
in
verschiedenen
bundesweiten
Kooperationen
von
Rechtsanwaltskanzleien.
Dies
ermöglicht
die
unkomplizierte
Bearbeitung
auch
von
Mandaten,
die
sich
außerhalb
unserer
Standorte
in
Gehrden,
Hannover
und
Bad
Nenndorf
abspielen.
Fühlen
Sie
sich
daher
als
Mandant
unserer
Kanzlei
willkommen,
unabhängig
davon,
wo
Sie ansässig sind.
Gerne
informieren
wie
Sie
näher
über
das
Qualitätsmanagementsystem,
die
Zertifizierung
und
unser
Selbstverständnis
als
Dienstleister
für
unsere
Mandanten.
Allgemeines
Die Gebühren und Auslagen, die der Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf,
sind durch ein Parlamentsgesetz detailliert geregelt. Das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist am 01.07.2004 in Kraft getreten
und hat die frühere Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
abgelöst.
Was kostet ein Beratungsgespräch bzw. eine einmalige Beratung?
Eine Erstberatung beim Anwalt kostet unabhängig vom Streitwert für eine
Einzelperson (Verbraucher) maximal 190,00 Euro zzgl. eventueller
Nebenkosten und Umsatzsteuer. Als Erstberatung gilt auch eine
telefonische Anfrage, um die Erfolgsaussichten eines bevorstehenden oder
beabsichtigten Rechtsstreites zu erfragen. Sobald sich allerdings an dieses
Gespräch ein Telefonat anschließt oder ein Schreiben verfasst wird, wird die
Gebühr nach der Gebührentabelle fällig.
Gesetzliche Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG)
Nur wenn vorher keine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen wurde,
muss sich der Anwalt zwingend bei seiner Rechtsanwaltsgebührenrechnung
an die gesetzlichen Vorschriften des RVG halten.
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten richtet sich die Höhe der Gebühren nach
dem Streitwert. Entscheidend ist, welchen Wert der Gegenstand hat, über
den gestritten wird. Der Geschädigte verlangt z. B. nach einem
Verkehrsunfall von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung
Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 6.000 €. Der
Streitwert beträgt 6.000 €. Bei einer mietrechtlichen Streitigkeit ist der
Streitwert die Miete für die Zeit, über die gestritten wird, höchstens jedoch
der Mietzins für ein Jahr. Bei Kündigungsschutzprozessen beträgt der
Streitwert maximal drei Brutto-Monatsgehälter. Hierzu ein Beispiel:
Einem Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von
1.500 € wird gekündigt. Er erachtet die Kündigung für sozial
ungerechtfertigt und erhebt durch seinen Anwalt Kündigungsschutzklage
vor dem zuständigen Arbeitsgericht. In der Güteverhandlung schließen die
Parteien einen Vergleich. Der Arbeitnehmer scheidet gegen Zahlung einer
Abfindung aus dem Betrieb aus. Der Streitwert beträgt drei Monatsgehälter,
also 4.500 €. Es sind folgende Anwaltsgebühren entstanden:
Hinweis: Wenn der Arbeitnehmer obsiegt hätte, könnte er in erster
Instanz vor dem Arbeitsgericht von seinem Arbeitgeber nicht die
Erstattung seiner Anwaltskosten verlangen. Dies bestimmt § 12a
Arbeitsgerichtsgesetz. Jeder Arbeitnehmer sollte daher eine
Rechtsschutzversicherung abschließen.
Häufigste Gebührentatbestände im Zivilrecht sind die Geschäfts-,
Verfahrens-, Termins- und Einigungsgebühr.
In Strafsachen entstehen immer die Grundgebühr für das erste
Einarbeiten in den Sachverhalt, ferner jeweils eine Verfahrens- und ggf.
eine Terminsgebühr im Ermittlungsverfahren und im gerichtlichen
Verfahren.
In Bußgeldangelegenheiten sind die Gebühren den Vorschriften im
Strafverfahren nachgebildet. Es können die Grundgebühr, die Gebühr
für die Tätigkeit im Verwaltungsverfahren, die Gebühr für die
Verteidigung vor Gericht sowie weitere Gebühren für eventuelle
Einzeltätigkeiten anfallen. Hierzu ein Beispiel:
Ein Autofahrer ist wegen einer innerorts begangenen
Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h mit einer Geldbuße von
100 Euro, 3 Punkten und einem einmonatigen Fahrverbot belangt
worden. Nach Erhalt des Bußgeldbescheides wird ein Rechtsanwalt
beauftragt, der Einspruch einlegt. Das Gericht verurteilt den Autofahrer
im Termin der Hauptverhandlung zu einer Sanktion, die der im
Bußgeldbescheid entspricht. Es sind folgende Anwaltsgebühren
entstanden:
In Bußgeldangelegenheiten hat der Anwalt ein weites Ermessen in der
Auswahl des Gebührensatzes. In dem o.a. Beispiel ist der Mittelwert des
Gebührensatzes zu Grunde gelegt.
Gebührenvereinbarung
Grundsätzlich sollte vor der Aufnahme der Tätigkeit des Anwaltes über
die Gebühren gesprochen werden.
Im außergerichtlichen Bereich sind Honorarvereinbarungen möglich
und häufig auch sinnvoll. Dabei können Honorarvereinbarungen fast
jeden denkbaren Inhalt haben. In der Praxis bewährt haben sich sowohl
Pauschalhonorare als auch Zeithonorare auf Stundensatzbasis.
Wenn Sie Interesse an einer Honorarvereinbarung haben, dann
sprechen Sie uns bitte vor Übertragung des Mandates an. Sollte keine
Honorarvereinbarung getroffen worden sein, wird das Mandat nach
Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) übertragen.
Beratungshilfe
Sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten,
unterstützt Sie der Staat bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Grundsätzlich wird Beratungshilfe gewährt, wenn eine Person nach
ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage
ist, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen, keine andere
Möglichkeit der Rechtsinformation besteht und das
Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist. Den für die Beratung beim
Anwalt erforderlichen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei der
Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichtes. Die Beratung bei
dem Rechtsanwalt Ihrer Wahl kostet lediglich eine Zuzahlung in Höhe
von 15,00 Euro.
Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Verfahrenskostenhilfe soll es Bürgern, die sich die Anwalts- und
Gerichtskosten nicht leisten können ermöglichen, ihr Recht zu
bekommen. Wenn Ihnen Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird,
übernimmt der Staat die Kosten für Ihren Anwalt und das Gericht. Sie
können so kostenlos einen Rechtsstreit führen. Sollten Sie den
Rechtsstreit jedoch verlieren, haben Sie die Anwaltskosten der
Gegenseite selber zu tragen. In einem eigenen Verfahren wird vom
Gericht entschieden, ob Ihnen VKH bewilligt wird. Dies setzt zweierlei
voraus:
Eigenes Einkommen und Vermögen liegen unterhalb bestimmter
Grenzen. Das zuständige Gericht nimmt eine Vorprüfung der
Erfolgsaussichten der Klage vor. Wenn beide Voraussetzungen vom
Gericht bejaht werden, erlässt es einen Beschluss, der VKH zuspricht.
Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Berechtigten nachträglich
ändern, kann es sein, dass die gezahlte Verfahrenskostenhilfe ganz oder
teilweise in Raten zurück zu erstatten ist.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Fällen weiter. Sofern die
Versicherung in Ihrer Angelegenheit eine Deckungszusage erteilt hat,
werden von dieser nicht nur die anwaltliche Vergütung (ggf. unter Abzug
der vereinbarten Selbstbeteiligung) übernommen, sondern auch die
Gerichts- und sonstigen Verfahrenskosten (Sachverständigenkosten,
Zeugenentschädigung etc.) und im Unterliegensfalle auch die
Anwaltskosten der gegnerischen Partei. Oft sind allerdings in einer
Rechtsschutzversicherung nicht alle Rechtsgebiete enthalten. Miet- und
Grundstücksrecht sowie Arbeitsrecht müssen häufig als
Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Wenn die
Rechtsschutzversicherung erst vor kurzem abgeschlossen wurde, muss
der Versicherungsnehmer meist eine Wartezeit von drei Monaten in
Kauf nehmen, bevor er sich anwaltlich beraten lassen kann.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, holen wir bei Ihrer Versicherung
die Deckungszusage ein und führen die weitere Korrespondenz mit ihr.
Eine Beurteilung Ihres Falles sowie die für Sie günstigste
Abrechnungsart werden wir mit Ihnen während der Erstberatung
erörtern.
Jobs/Karriere
Als expandierende Kanzlei mit Zweigstellen in Hannover und Bad Nenndorf
bieten wir Ihnen durch unser breites Spektrum vielfältige Möglichkeiten für
Ihre berufliche Entwicklung.
Unser Erfolg beruht auf den Fähigkeiten und dem Engagement unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um ihn zu bewahren und weiter
auszubauen, sind wir an Bewerbungen überdurchschnittlich qualifizierter
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interessiert.
Aktuelle Stellenangebote:
Wir suchen:
I. Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d) in Vollzeit
Wir suchen engagierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur
Verstärkung unseres versierten Teams für den Standort in Gehrden. Die
ausführliche Stellenanzeige können Sie sich hier herunterladen:
Stellenanzeige Juli 2022
II. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin in Vollzeit
Wir suchen zur Verstärkung unseres versierten Teams für den Standort
Gehrden eine/-n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, gerne zum Schwerpunktthema
Arbeits- und Verkehrsrecht.
III. Rechtsreferendar/Rechtsreferendarin für die Anwalts- bzw. Wahlstation
Wir bieten Referendaren/Referendarinnen die Möglichkeit, ihre Anwalts- bzw.
Wahlstation in einem jungen Team und das den professionellen
Anforderungen entsprechenden Arbeitsumfeld zu absolvieren.
Bei Interesse richten Sie Ihre Kurzbewerbung per E-Mail bitte an:
Rechtsanwalt Frank Preidel
ra-preidel@kanzlei-pb.de
Alte Str. 3
30989 Gehrden
Tel.: 05108/913 57-10
Hinweis zur Nutzung unserer Online-Rechtsberatung
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Fragen schnell und bequem durch
unsere qualifizierten Rechtsanwälte beantworten zu lassen. Das Internet
wird den Gang zum Anwalt nicht ersetzen, stellt aber eine Alternative dar.
Mit unserer Online-Rechtsberatung sind Sie unabhängig von
Öffnungszeiten.
Schildern Sie uns Ihr Rechtsproblem möglichst genau und fügen
gegebenenfalls Anlagen bei. Wir beurteilen anhand des geschilderten
Sachverhaltes, ob sich Ihre Anfrage für eine Online-Rechtsberatung
eignet. Falls sich Ihre Anfrage für eine Online-Rechtsberatung eignet,
erhalten Sie ein kostenloses Honorarangebot und können frei wählen, ob
Sie dieses Angebot annehmen wollen. Vorher entstehen für Sie keine
Kosten. Erst wenn Sie unser Angebot annehmen, kommt ein Vertrag
zustande. Die Gebühr für die Erstberatung berechnet sich nach den
Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wenn keine
Honorarvereinbarung getroffen wird, darf der Rechtsanwalt für seine
Leistung maximal 250,00 Euro, für die Erstberatung eines Verbrauchers
höchstens 190,00 Euro netto zzgl. 19 % USt. verlangen.
Ohne Angabe Ihrer vollständigen Adresse, die wir zur Rechnungsstellung
benötigen, kann keine Online-Rechtsberatung erfolgen. Alle
Informationen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Komplexe Anfragen oder Anfragen mit umfangreichen Anlagen eignen
sich meist nicht für eine Online-Rechtsberatung. In diesem Fall
empfehlen wir eine telefonische Rechtsberatung.
Weitere Informationen zum Beratungsvertrag lesen Sie bitte in
unseren Geschäftsbedingungen in der PC-Browser-Variante. Dort
finden Sie ebenfalls das Online-Formular.
Formulare wie Mandanten-Aufnahmebogen,
Vollmachten, Schweigepflichtsentbindung u. v. m.
können Sie sich in der PC-Browser-Variante
herunterladen.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall richtig zu
beziffern und durchzusetzen.
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, faxen oder
mailen Sie uns bitte den 'Fragebogen Verkehrsunfall' sowie eine
'Vollmachtsurkunde' und bei Personenschäden die
'Schweigepflichtentbindungserklärung' zurück.
Diese Formulare können Sie sich in der PC-Browser-Variante
herunterladen.
Kanzlei / Rechtsanwälte
Rechtsgebiete
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Jobs / Karriere
Online-Rechtsberatung
Verkehrsunfall
Standort Hannover
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Mobilnummer: 0173 - 7102665
E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de
Standort Bad Nenndorf
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31542 Bad Nenndorf
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Zentralfax: 05108 913 57-12
Mobilnummer: 0173 - 7102665
E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de
Standort Gehrden
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Mobilnummer: 0173 - 7102665
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Standorte
In unseren Kanzleiräumen präsentieren wir in regelmäßigen Abständen Bilder
verschiedener Künstler.
Wir bieten Künstlern die Möglichkeit, ihre Bilder/Werke in unserer Kanzlei
auszustellen. Vernissagen sind nach Absprache ebenfalls möglich. Wenn Sie
Interesse haben, Ihre Bilder/Werke bei uns auszustellen, nehmen Sie bitte
unverbindlich Kontakt (ra-preidel@kanzlei-pb.de) zu uns auf.
Fotos/Abbildungen Ihrer Bilder/Werke können Sie uns gern vorab per E-Mail
zur Ansicht übersenden.
Bisher waren folgende Künstler bei uns zu sehen:
Kunst / Ausstellungen
Datenschutzerklärung der Kanzlei Preidel . Burmester
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Umstände dar und geben Ihnen einen Überblick
über die Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten durch unsere
Rechtsanwaltskanzlei. Wir verweisen hierbei auf Ihre Rechte im Zusammenhang mit
dem Datenschutz.
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich
wenden?
Verantwortliche Stelle ist:
Kanzlei Preidel . Burmester
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Telefon: 05108 / 913 57 - 10
Telefax: 05108 / 913 57 - 12
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Aufgrund der Betriebsgröße ist ein Datenschutzbeauftragter nicht erforderlich
2. Datenerhebung- und Nutzung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer
Geschäftsbeziehung von unseren Mandanten oder anderen Auftraggebern (z.B. IT-
Dienstleistern oder sonstigen Dienstleistern, die wir zur Erfüllung unserer Aufgaben
heranziehen) erhalten.
Weiter verarbeiten wir – wenn und soweit das für die Erbringung unserer
anwaltlichen Leistungen erforderlich ist – personenbezogene Daten, die wir von
Dritten zulässigerweise (z. B. zur Ausführung von Aufträgen, zur Erfüllung von
Verträgen oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung) erhalten haben.
Hierzu gehören u.a.:
- Versicherungen, auch Rechtsschutzversicherungen
- Gerichte einschließlich der Geschäftsstellen und sonstiger Verwaltung
Zum anderen verarbeiten wir personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich
zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und
Vereinsregister, Presse, Medien, Internet; Registrare (z.B. DPMA)) zulässigerweise
beziehen und verarbeiten dürfen, oder die uns im Rahmen der Durchführung
unseres Anwaltsauftrags von Dritten (z.B. Anspruchsgegnern, Behörden,
Versicherern, Krankenhäusern, Rechtsanwälten) im Rahmen des anwaltlichen
Schriftverkehrs übermittelt werden.
Personenbezogene Daten bei der Stammdateneröffnung, im Zuge der Beauftragung
und deren Abwicklung können sein:
Name, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum/ort,
Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Geschäftsfähigkeit, Wohnstatus
(Miete/Eigentum), Sozial-versicherungsdaten, Gesundheitsdaten (einschließlich
sozialrechtlich relevante Daten), Kontodaten, Zahlungsverkehrsdaten, Lebens- und
Rentenversicherungsdaten, Erwerbs-, Berufs- unfähigkeits- und
Pflegeversicherungsdaten, private und öffentliche Krankenversicherungsdaten,
Versicherungsnummern, Informationen aus anwaltlichem Schriftverkehr mit Dritten.
Digitale Services
(z.B. DREBIS)
Beim Einsatz digitaler Prozesse zur Durchführung des anwaltlichen Auftrags, z.B.
durch elektronischen Schriftverkehr mit Rechtsschutzversicherern, sonstigen
Versicherern, Kranken-häusern, Behörden, kann es sich um
Auftragsdatenverarbeitungen handeln, für die wir Auftrags-
datenverarbeitungsverträge mit den Auftragsdatenverarbeitern abschließen.
a) Beim Besuch der Website
Beim Aufrufen unserer Website www.kanzlei-pb.de werden durch den auf Ihrem
Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den
Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem
sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun
erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert:
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- Name und URL der abgerufenen Datei,
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- verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der
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Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website,
- Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website,
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- zu weiteren administrativen Zwecken.
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Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur
Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck,
Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen.
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dieser Datenschutzerklärung.
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Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der
Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer
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stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig
getätigt werden.
Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6
Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.
Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personen-
bezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage
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Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien,
die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet,
Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies
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mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass
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unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f
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werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die
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3. Wofür wir Ihre Daten verarbeiten (Verarbeitungszweck/Rechtsgrundlage)
Die vorbenannten, personenbezogenen Daten verarbeiten wir im Einklang mit den
Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
3.1. Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Artikel 6 Abs.1 b DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Erbringung und Abwicklung
(einschließlich Abrechnung) anwaltlicher Dienstleistung im Rahmen der
Durchführung unserer Verträge mit unseren Mandanten oder zur Durchführung
vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter kann ebenfalls zur Erbringung
und Abwicklung anwaltlicher Dienstleistung im Rahmen des jeweiligen
Dienstleistungsvertrages erfolgen, soweit diese mit dem Dienstleistungsvertrag
zwingend in Berührung kommen, z.B. personenbezogene Daten Sachverständiger,
Zeugen, Ansprechpartner dritter Unternehmen oder Behörden usw.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter erfolgt im Übrigen zur
Durchführung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen zu solchen Dritten, in der
Regel Dienstleister oder Vertragspartner, bei den wir Betriebsmittel beziehen oder
deren Leistungen wir zur Durchführung und Aufrechterhaltung der anwaltlichen
Betriebstätigkeit in Anspruch nehmen; ausschließlich zur Anbahnung, Begründung
oder Abwicklung des diesbezüglichen Vertragsverhältnisses.
Der Zweck der Datenverarbeitung richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag. Er kann
z.B. die mündliche oder schriftliche Beratung, die Erstellung von Verträgen, die
behördliche oder gerichtliche Vertretung, die Behandlung und den Abschluss von
Vergleichen betreffen.
Er kann weiter die Durchführung und Abwicklung sonstiger Vertragsverhältnisse mit
Dritten, deren Leistungen zum unternehmerischen Betrieb der anwaltlichen Tätigkeit
in Anspruch genommen werden, betreffen.
3.2. Im Rahmen der Interessenabwägung (Artikel 6 Abs. 1f DSGVO)
Soweit erforderlich, verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des
Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten.
Beispiele:
- Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen
Streitigkeiten
- Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs
- Verhinderung von Straftaten
- Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z. B. Zutrittskontrollen)
- Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts
- Maßnahmen zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Dienstleistungen
und Produkten
3.3. Aufgrund Ihrer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 a DSGVO)
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten
für bestimmte Zwecke (z. B. Weitergabe von Daten an Rechtsschutzversicherer,
sonstige Versicherer, Krankenhäuser, Behörden) erteilt haben, ist die
Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf der Grundlage Ihrer Einwilligung gegeben.
Eine von Ihnen erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Sie können
auch solche Einwilligungserklärungen widerrufen, die vor der Geltung der EU-
DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Ein solcher
Widerruf wirkt allerdings ausschließlich für die Zukunft. Das heißt, dass die
Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen, die vor einem solchen Widerruf erfolgt
sind, vom Widerruf unberührt bleibt.
3.4. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Artikel 6 Abs.1 c DSGVO) oder Im öffentlichen
Interesse (Artikel 6 Abs.1 e DSGVO)
Zudem unterliegen wir als beratendes Unternehmen gegebenenfalls gesetzlichen
Verpflichtungen (z.B. Geldwäschegesetz oder Steuergesetze). Zu den Zwecken der
Verarbeitung gehören damit auch etwaige Kontroll- und Meldepflichten im gesetzlich
erforderlichen und gebotenen Umfang.
4. Wer bekommt meine Daten?
Innerhalb unserer Anwaltskanzlei erhalten alle Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die
notwendigerweise mit der Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen
Verpflichtungen betraut sind und mit diesen in Berührung kommen. Damit können
solche Daten auch durch Dienstleister oder unseren Erfüllungsgehilfen verarbeitet
werden, wenn und soweit dies den gesetzlichen Anforderungen an eine solche
Verarbeitung genügt, und eine solche Verarbeitung erforderlich ist.
Dabei ist bei der Weitergabe von Daten an Empfänger außerhalb unserer
Anwaltskanzlei zu beachten, dass wir als Rechtsanwälte zur Verschwiegenheit über
alle auftragsbezogenen Informationen und Wertungen im Rahmen des
Anwaltsvertrages verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis erlangen. Solche
vertraulichen Informationen stehen damit unter einem besonderen gesetzlichen
Schutz. Wir geben sie nur dann im erforderlichen Umfang weiter, wenn dies
gesetzliche Bestimmungen zwingend vorschreiben, Sie rechtswirksam eingewilligt
haben oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Einhaltung
der anwaltlichen Vertraulichkeit sowie die Vorgaben der EU-Datenschutz-
Grundverordnung/des Bundesdatenschutzgesetzes garantieren. Die nachfolgend
dargestellten Empfänger personenbezogener Daten erhalten diese also im Fall des
Anwaltsauftrages entweder nicht, oder nur unter den oben genannten,
eingeschränkten Bedingungen.
Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B.
sein:
- öffentliche Stellen und Institutionen, Rechtsschutzversicherungen, Krankenkassen,
Krankenhäuser, Träger der Sozialversicherung, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer,
gesetzliche und private Rentenversicherer
- Unterstützung/Wartung von EDV-/IT-Anwendungen, Archivierung.
Belegbearbeitung, ggf. Erbringer von Telefondienstleistungen (Büroservice),
Compliance-Services, Controlling, Datenvernichtung, Einkauf/Beschaffung,
Forderungsbeitreibung, Kundenverwaltung, Marketing, Medientechnik, Meldewesen,
Research, Risikocontrolling, Spesenabrechnung, Telefonie, Videolegitimation,
Webseitenmanagement, Zahlungsverkehr.
Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie im Einzelfall
Ihre rechtswirksame Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben bzw. für die Sie
uns von der Verpflichtung zur anwaltlichen Vertraulichkeit gemäß Vereinbarung oder
Einwilligung befreit haben.
5. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. des EWR (sogenannte
Drittstaaten) findet nur ausnahmsweise statt, soweit dies im Einzelfall zur
Durchführung des anwaltlichen Auftrags wegen eines Auslandsbezugs zwingend
notwendig ist und Sie uns eine rechtswirksame Einwilligung erteilt haben (oder
gegebenenfalls im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung).
Wenn und soweit wir Dienstleister in einem Drittstaat einsetzen, verpflichten wir
diese zusätzlich zur schriftlichen Weisung durch die Vereinbarung der EU-
Standardvertragsklauseln auf die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus.
6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die
Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Hierbei
kann es nach Art der vertraglichen Verpflichtung, z.B. bei Dauerschuldverhältnissen,
erforderlich sein, für den gesamten Zeitraum des Dauerschuldverhältnisses oder
eines gegebenenfalls sehr langwierigen, anwaltlich betriebenen Verfahrens,
notwendig sein, die Daten über den gesamten Zeitraum des Vertragsverhältnisses
zu speichern, so dass die Aufbewahrungsfrist erst mit der Beendigung eines solchen
langdauernden Vertragsverhältnisses beginnt.
Wenn die Daten zur Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr
erforderlich sind, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, ihre -
gegebenenfalls befristete - Weiterverarbeitung ist zu folgenden Zwecken
erforderlich:
- Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen aus dem
Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), ggf. Geldwäschegesetz, und
sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften. Die dort vorgegebenen Fristen zur
Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre.
- Erhaltung von Beweismitteln und Dokumentation zur Abwehr von Haftung und
Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Rahmen der Verjährungsvorschriften.
Nach § 50 BRAO beträgt die Aufbewahrungsfrist anwaltlicher (auch elektronischer)
Handakten 6 Jahre.
Nach den §§196 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese
Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist
drei Jahre beträgt.
7. Welche Datenschutzrechte habe ich?
Als betroffene Person (also als diejenige Person, deren Daten verarbeitet werden)
haben Sie ein Recht auf
- Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
- Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
- Löschung nach Artikel 17 DSGVO
- Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
- Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO
- Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO
- Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m
§ 19 BDSG)
Das Auskunftsrecht und das Löschungsrecht unterliegen allerdings den
Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Hiermit besteht auch ein
Auskunftsrecht nicht, wenn hierdurch Informationen offenbart werden würden, die
der gesetzlichen, anwaltlichen Verschwiegenheit (Geheimhaltungspflicht)
unterliegen.
Eine uns erteilte Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
können Sie uns gegenüber jederzeit widerrufen. Dies betrifft auch
Einwilligungserklärungen, die Sie uns vor der Geltung der EU-DSG-VO, also vor
dem 25.05.2018, erteilt haben. Der Widerruf wirkt ausschließlich für die Zukunft. Er
lässt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die vor dem Widerruf durch uns erfolgt
ist, unberührt.
Stand: V3
Datum: 27.04.2018
Datenschutz
Impressum
Frank Preidel - Rechtsanwalt, Mediator
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Christine Burmester - Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Standort Hannover
Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester
Hohenzollernstr. 5
30161 Hannover
Telefon: 0511 51 52 52 60
Zentralfax: 05108 913 57-12
Mobilnummer: 0173 - 7102665
E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de
Internet: www.kanzlei-pb.de
Standort Gehrden
Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester
Alte Str. 3
30989 Gehrden/Han.
Telefon: 05108 913 57-10
Zentralfax: 05108 913 57-12
Mobilnummer: 0173 - 7102665
E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de
Internet: www.kanzlei-pb.de
Standort Bad Nenndorf
Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester
Parkstr. 6
31542 Bad Nenndorf
Telefon: 05723 91 62-59
Zentralfax: 05108 913 57-12
Mobilnummer: 0173 - 7102665
E-Mail: kanzlei-pb@t-online.de
Internet: www.kanzlei-pb.de
Als Rechtsanwälte der Bundesrepublik Deutschland gehören wir
der Bundesrechtsanwaltskammer an.
Weiterhin sind wir Mitglied der
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
· Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
· Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
· Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
· Fachanwaltsordnung (FAO)
· Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
(CCBE)
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie
unter der Rubrik „Angaben gemäß § 5 TMG“ auf der Homepage
der Bundesrechtsanwaltskammer
unter www.brak.de.
Die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung unserer Kanzlei lauten:
Frank Preidel: Generali Versicherung, Kaistraße 13, 40221 Düsseldorf
Christine Burmester: Zurich Versicherung, Solmsstraße 27-37, 60486
Frankfurt
Letzte Aktualisierung der Website: 23.09.2024
Bearbeitung der Website: Doris Aschenbrenner
© 2024 Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester, Gehrden
Hinweis auf EU-Streitschlichtung
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen
Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”)
eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden
Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Die Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester ist gemäß § 36
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) grundsätzlich bereit, an
Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
teilzunehmen.
Zuständig für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem
Mandatsverhältnis ist die
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Neue Grünstraße 17
10179 Berlin
Webseite: www.s-d-r.org
Eine hohe juristische Fachkompetenz und die Individualität der Beratung sind für
uns selbstverständlich.
Um Ihnen jedoch in den Rechtsgebieten, welche durch uns selbst nicht
abgedeckt werden, eine kompetente Beratung bieten zu können, arbeiten wir
mit qualifizierten Kooperationspartnern zusammen, wie beispielsweise mit einer
Notarin, Steuerberatern, Architekten, Bausachverständigen oder Ärzten. An
unserem Standort in Bad Nenndorf kooperieren wir mit öffentlich bestellten und
vereidigten Sachverständigen für Schäden an Gebäuden, mit einer öffentlich
bestellten und vereidigten Sachverständigen für Wertermittlung und mit einem
Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz.
Wir sind zudem Partnerkanzlei der APRAXA eG (www.apraxa.de).
Die APRAXA eG mit Sitz in Regensburg wurde im Jahr 2003 als „Genossenschaft
der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ gegründet. In ihr
haben sich nahezu 700 mittelständische Anwaltskanzleien mit mehr als 2500
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus ganz Deutschland
zusammengefunden, um ihre Leistung gemeinsam am Markt anzubieten. Dies
eröffnet Unternehmen und Privatpersonen die Möglichkeit, zu jedem Problem
auf ein qualitativ hochwertiges Netz von Rechtsanwälten, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zurückzugreifen. Durch die Kooperation können wir die
Vertretung unserer Mandanten vor Ort verbessern, indem wir bestimmten
Qualitätsanforderungen der APRAXA eG genügen müssen und beispielsweise
Zugriff auf eine der größten juristischen Datenbanken Deutschlands (beck-
online) haben. Ferner haben wir die Möglichkeit, durch das Netzwerk der
APRAXA eG unseren Mandanten bundesweit eine bestmögliche Vertretung zu
organisieren, wenn Termine vor weit entfernten Gerichten wahrgenommen
werden müssen. Dann können unsere Mandanten gewiss sein, dass der Kollege
vor Ort den gleichen Qualitätsanforderungen genügt, wie dies bei uns der Fall ist.
Wir wurden nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert und nehmen regelmäßig an
Überwachungsaudits teil. Wir stehen Ihnen daher mit einem geprüften
Qualitätsmanagement zuverlässig und kompetent zur Seite.
Die D.R.S. Deutsche Rechtanwalts Service GmbH ist ein
Tochterunternehmen der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG. Die
ÖRAG-Gesellschaften sind Teil des starken Sparkassen-Finanzverbundes.
Rund um die Uhr bieten qualifizierte Rechtsanwälte eine kompetente,
telefonische Beratung zu rechtlichen Fragen. Mehr als 300 Kanzleien
bilden ein flächendeckendes Netz, das sämtliche Rechtsgebiete abdeckt.
Umfassende Qualitätsstandards sichern ein Optimum an Kompetenz und
Kundenorientierung.
Wir sind Partnerkanzlei der Deutschen Rechtsanwalts Service GmbH
(www.drsinfo.de).
ADVOCARD zählt mit zu den führenden Rechtsschutz-Anbietern in
Deutschland. Die grüne Rechtsschutz-Karte ist seit über 25 Jahren
Markenzeichen und Garant für zuverlässigen Versicherungsschutz und
unkomplizierte Schadenregulierung. ADVOCARD ist Partner des
Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Seit vielen Jahren arbeitet unsere Kanzlei mit der ADVOCARD
Rechtsschutzversicherung AG zusammen, um den Kunden der
ADVOCARD eine serviceorientierte rechtliche Betreuung auf qualitativ
höchstem Niveau zu gewährleisten.
Wir sind Partnerkanzlei im Rechtsanwaltsnetzwerk der ADVOCARD
(www.advocard.de).
Seit über 25 Jahren bietet die GMP. als management-psychologische
Unternehmensberatung ihren Kunden ganzheitliche und vielfältige
Dienstleistungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette des Human
Resources Managements an.
Die GMP. ist überzeugt von der Idee, evidenzbasierte und psychologisch
fundierte Konzepte der Entwicklung von Menschen auf das Verhalten von
Führungskräften und Mitarbeitern anzuwenden, um dadurch zu einer
nachhaltigen Verbesserung der Effektivität eines Unternehmens zu
gelangen.
Dabei steht die GMP. für eine praxisorientierte Ausrichtung mit
durchgehend empirischer Fundierung. Ihren Kunden bietet die GMP.
maßgeschneiderte, individualisierte Trainings- und Beratungsprodukte.
Assessment-Verfahren und Coaching-Projekte runden das Angebot der
GMP. ab.
Insbesondere im Themenfeld Change Management gibt es zahlreiche
Berührungspunkte unserer Dienstleistungen zu den Kompetenzen der
GMP., mit der wir partnerschaftlich zusammen arbeiten.
Wir sind Partnerkanzlei der GMP. (www.gmp-online.de).
Die Olaf Neidel Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG beschäftigt
sich mit der Überprüfung von amtlichen Messungen im Straßenverkehr
im Hinblick auf deren ordnungsgemäße Durchführung und vollständige
Dokumentation im Sinne der Anforderungen an ein standardisiertes
Messverfahren.
Herr Olaf Neidel ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
der IHK Potsdam für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen im
Straßenverkehr sowie Rotlichtüberwachungsanlagen.
Herr Olaf Neidel verfügt über eine langjährige Erfahrung in der
Begutachtung von Messungen im Straßenverkehr.
Hierunter fallen Messungen mit
-Lichtschranken
-Messung durch Nachfahren mit und ohne Videodokumentation
-Radargeräten,
-Rotlichtüberwachungsanlagen
-stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie
-Brückenabstands und Geschwindigkeitsmessungen.
Darüber hinaus werden Unterlagen und Beweismittel daraufhin geprüft,
ob bei der Messwertbildung Fehler ausgeschlossen werden können.
Treten hier Schwachstellen auf, wird die Verwertbarkeit der Messung
geprüft und erläutert.
Mit dem Sachverständigenbüro Olaf Neidel besteht eine längjährige
Zusammenarbeit.
Die Mecklenburgische Versicherung ist die älteste deutsche private
Versicherungsgesellschaft mit überregionalem Geschäftsbetrieb und der
älteste noch existierende Hagelversicherer der Welt. Seit über 125 Jahren
steht die persönliche Beratung und Betreuung der Kunden vor Ort durch
die Agenturen im Mittelpunkt.
Die Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bietet ein
umfassendes Rechtsschutzpaket mit ausgezeichnetem Ruf.
Seit vielen Jahren arbeitet unsere Kanzlei mit der Mecklenburgischen
Rechtsschutzversicherung zusammen, um den Kunden der
Mecklenburgischen Versicherungsgruppe eine serviceorientierte
Betreuung auf qualitativ höchstem Niveau zu gewährleisten.
Wir sind Partnerkanzlei und Vertrauensanwälte der Mecklenburgischen
Rechtsschutzversicherung
(www.mecklenburgische.de/produkte/privat/rechtsschutz/)
Die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG ist Premium-Anbieter in Sachen
Rechtsschutz. Dank eines vollständigen Leistungsspektrums in Sachen Recht
und Service erhalten Kunden stets eine adäquate Lösung für ihr Problem –
von Prävention über Rechtsschutz bis zur Mediation, von der
Prozessfinanzierung bis zu Assistance-Leistungen. „ROLAND. Der
Rechtsschutz-Versicherer“ ist die Leitidee, um dem Anspruch gerecht zu
werden, dass ROLAND-Kunden die zufriedensten aller Rechtsschutz-
Versicherten sind.
Wir sind Partnerkanzlei der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG
(www.roland-rechtsschutz.de).
Der ARAG Konzern ist das größte Familienunternehmen in der deutschen
Assekuranz und zählt zu den drei weltweit führenden Rechtsschutzanbietern.
Seit vielen Jahren ist unsere Kanzlei Kooperationspartner der ARAG.
Das Sachverständigenbüro Runge ist eines der größten unabhängigen
Sachverständigenbüros für den Raum Hannover und Peine.
Als unabhängige Sachverständige stellt das Büro sicher, dass ein
enstandener Schaden am Pkw objektiv bewertet wird. Auch wird eine
Wertermittlung ohne Fremdbeeinflussung durchgeführt, an allen Fabrikaten,
wie auch Young- und Oldtimer.
Schwerpunkte sind:
-Schnelle und kompetente Schadenbegutachtung
-Technische Beweissicherung
-Feststellung von Motor- und Aggregatschäden
-Begutachtung der Lackierung
-Unfallschäden (inkl. Beweissicherung am Unfallort)
-Ankauf, Verkauf und Übernahme nach Leasing
-Ausarbeitung von Kostenvoranschlägen für Reparaturen
-Überprüfung von Werkstattrechnungen
Mit dem Sachverständigenbüro RUNGE besteht eine längjährige, sehr gute
Zusammenarbeit.
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Formulare
Rechtsanwaltskanzlei Preidel . Burmester
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Mobilnummer: 0173 - 7102665
Die Allianz Versicherung mit Sitz in München ist einer der größten
Versicherer der Welt. Die Allianz bietet Rechtsschutzversicherungen für
Privatpersonen und Gewerbetreibende an und überzeugt sowohl durch sehr
gute Kundenorientierung als auch mit hervorragenden Leistungen.
Seit vielen Jahren arbeitet unsere Kanzlei mit der Allianz Versicherung
zusammen, um den Kunden der Allianz Rechtsschutz-Service GmbH eine
serviceorientierte Betreuung auf qualitativ höchstem Niveau zu
gewährleisten.
Daher ist unsere Kanzlei 'PREMIUM KANZLEI' der Allianz Rechtsschutz-Service
GmbH.
Jana Büttner
Rechtsanwältin (angest.)
Neuer Job oder Rauswurf: So sind die gesetzlichen
Kündigungsfristen
(durch Anklicken des FOCUS-Logos gelangen Sie zu
dem Artikel)
Presse
Zertifizierung für bundesweite klimaneutrale Kanzleien
MENSCHEN
Paragrafen und Pinselstriche – die Erfolgsgeschichte des
Anwalts und Künstlers Frank Preidel
Der merkantile Minderwert von Altfahrzeugen
So viele Urlaubstage stehen Ihnen wirklich zu
Vernissage für den guten Zweck
So bleibt die Hilfe im Haushalt eine saubere Sache
Resturlaub
Abfindung - wer, wann und wie viel?
Fristlose Kündigung – häufige Irrtümer und Mythen
123.recht.net: Interview zum Thema: Geblitzt - ist der
Führerschein nun weg?
123.recht.net: Interview zum Thema: Kündigung des
Arbeitsvertrages - wie geht’s jetzt weiter?
123.recht.net: Interview zum Thema:
Minijobs: Fluch oder Segen
News
März 2024
Aufgrund seiner ausgewiesenen Fachexpertise im Arbeitsrecht
wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frank
Preidel von den Rechtsanwaltskammern Celle, Braunschweig
und Oldenburg für die Dauer von 4 Jahren als ordentliches
Mitglied in den
Fachausschuss für Arbeitsrecht
bestellt.
TV-Beitrag
ARD - Brisant (September 2024)
Thema:
Recht auf Abschalten (Right to disconnect):
Ständige Erreichbarkeit, auch nach Feierabend?
Wie ist die Rechtslage in Deutschland?